Hallenbelegungsplan

Benutzungsordnung

Schließzeiten

Während der nachstehend genannten Schließzeiten  sind  sowohl die alte Turnhalle wie auch die Schulturnhalle ohne Ausnahme für jegliche Nutzung geschlossen

Weihnachtsferien: ab dem 1. Ferientag bis einschließlich 01.01. des folgenden Jahres

Faschingsferien: gesamte Ferienzeit (= ab Faschingssamstag bis einschließlich Sonntag nach Aschermittwoch)

Osterferien: gesamte Ferienzeit (= ab dem 1. Ferientag bis einschließlich Sonntag der 2. Ferienwoche)

Pfingstferien: gesamte Ferienzeit (= ab dem 1. Ferientag bis einschließlich Sonntag der 2. Ferienwoche)

Sommerferien: ab dem 1. Ferientag bis einschließlich 31.08. 

an den gesetzlichen Feiertagen:
1. Mai Christi Himmelfahrt (donnerstags)
3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
1. November (Allerheiligen)

Notausgang

Die Notausgangstüren dürfen nur im Notfall geöffnet und benutzt werden. Im Regelbetrieb sind die Türen stets geschlossen zu halten. Es ist untersagt, die Notausgänge sowohl von innen wie auch von außen durch das Abstellen von Gegenständen, z. B. Fahrräder, zu behindern.

Nachdem es in der Vergangenheit leider immer wieder vorgekommen ist, dass Sportler den Notausgang der Schulturnhalle als „normalen“ Ausgang benutzt haben, wird die Einhaltung dieser Vorschrift strikt angemahnt. Weitere Verstöße werden künftig geahndet.

Rauchverbot

In den Turnhallen besteht, wie in allen öffentlichen Gebäuden, ein absolutes Rauchverbot.

Parken

Die Besucher der Turnhallen werden gebeten, die öffentlichen Parkplätze am Castilentiplatz und an der Kemptener Straße zu benutzen. Das Befahren der Zufahrt auf der Westseite der Grundschule und das Parken im Innenhofbereich der Schule mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art sind verboten.

Keine Mitnahme von Fahrrädern u. ä. in die Turnhalle

Es ist verboten, Fahrräder  und sonstige derartige Gegenstände  mit in den Vorraum bzw. in den Innenbereich der Turnhalle zu nehmen.  

Sonstige allgemeine Verhaltensregeln und Benutzungsbedingungen

Die  Turnhallen  dürfen nur in Anwesenheit eines verantwortlichen Übungsleiters benutzt werden. Die Übungsleiter sind für die Einhaltung der Benutzungsordnung der Gemeinde gegenüber verantwortlich.

Jeder Besucher der Turnhallen hat für Sauberkeit und Ordnung in der Turnhalle  und ihren Nebenräumen Sorge zu tragen.

Im regulären  Trainingsbetrieb ist der Verzehr von Essen jeglicher Art in den Turnhallen und ihren Nebenräumen nicht gestattet. Getränke sind  innerhalb der Gebäude nur zulässig, sofern es sich um Wasser in Plastikflaschen handelt.  Bei Punktspielen ist die Verpflegung auf das Foyer zu beschränken.

Die Turnhallen  dürfen nur mit sauberen Sportschuhen, die an den Fußböden keine Schäden oder Spuren zurücklassen, betreten werden.  Turnschuhe, welche im Freien verwendet wurden, dürfen nicht in der Halle getragen werden.

Beim Transport von Sportgeräten ist darauf zu achten, dass der Hallenboden nicht beschädigt wird. Das Schleifen von Matten und Turngeräten ist nicht gestattet. 

Auf einen wirtschaftlichen Umgang mit der Heizung sowie dem Strom- und Wasserverbrauch ist zu achten.  Beim Verlassen der Hallen sind sämtliche  Fenster zu schließen,  Lichter zu löschen und die Außentüre sicher zu verschließen.

Haftung

Die Benutzung der Turnhallen samt Zubehör geschieht in jedem Fall auf eigene Verantwortung und Gefahr der Benutzer. Es gilt folgende Haftungsausschlussklausel:

Der Markt Bad Grönenbach  bzw. der  Schulverband Bad Grönenbach  überlassen  dem TV Bad  Grönenbach und den berechtigten Benutzern  die Turnhallen und Geräte zur unentgeltlichen Benutzung und in dem Zustand, in welchem sie sich befinden. Der Verein  ist  verpflichtet, die Räume, Einrichtungen  und Geräte jeweils  vor der Nutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und  für den  vorgesehenen Verwendungszweck durch  seine Beauftragten zu prüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden.

Der Markt/ Schulverband  Bad Grönenbach haften  ausdrücklich nicht für Schäden an Sachen,  die den Nutzern, den Teilnehmern oder Besuchern gehören. Der Markt/ Schulverband  Bad Grönenbach haften  weiterhin ausdrücklich nicht für Schäden an Leib und Leben der Nutzer, Teilnehmer und Besucher, auch nicht durch Fahrlässigkeit.

Der Verein stellt den Markt/ Schulverband  von etwaigen  haftungsrechtlichen Ansprüchen  seiner Mitglieder oder  Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit den überlassen Räumen und Geräten sowie der Zugänge zu den Räumen stehen. Der Verein verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Markt/ Schulverband  und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf  die  Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Markt/ Schulverband und deren Bedienstete oder Beauftragte. Der Verein hat auf Verlangen nachzuweisen, dass eine ausreichende  Haftpflichtversicherung besteht, durch welche die Freistellungsansprüche  sowie Haftpflichtansprüche des Marktes/Schulverbandes Bad Grönenbach für Schäden an den überlassenen Räumen und Einrichtungen  gedeckt werden.

Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung des Marktes/ Schulverbandes  als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.

Genehmigungsvorbehalt für Nutzungen außerhalb der genehmigten Hallenbelegungspläne

Für  alle Veranstaltungen  oder Aktionen  (z.  B. Einzelturniere), die  abweichend  von den genehmigten  wöchentlichen Hallenbelegungsplänen  und dem normalen Übungsbetrieb  stattfinden,  ist  eine vorherige  Genehmigung    erforderlich.  Hierzu haben sich die Verantwortlichen rechtzeitig  vor der geplanten Veranstaltung, in der Regel mindestens 2 Wochen vorher  an den/die Hallenwart(in) des TV zu wenden:
Judith Schön, 08334-9287
oder judith-schoen@t-online.de

Bei Verstößen gegen die genannten Benutzungsvorschriften kann  der Markt Bad Grönenbach  die Benutzung der Turnhallen untersagen oder einzelne Mitglieder mit einem Hausverbot belegen.